Um Ihr Drehbuch zu schützen, müssen Sie keine administrativen Schritte unternehmen. Artikel L. 111-1 des französischen Gesetzes über geistiges Eigentum (Code de la propriété intellectuelle, CPI) besagt: "Der Urheber eines geistigen Werkes genießt an diesem Werk allein aufgrund seiner Schöpfung ein ausschließliches und allen entgegenstehendes Recht auf immaterielles Eigentum. Dieses Recht umfasst geistige und moralische Attribute sowie vermögensrechtliche Attribute.
Um mögliche Konflikte zu vermeiden, ist es jedoch besser und empfehlenswert, sich mit dem sogenannten "Nachweis des Vorrangs des Urheberrechts" abzusichern, der Ihre Urheberschaft an Ihrer Schöpfung beweist.
Welche Verfahren gibt es?
Insgesamt stehen Ihnen fünf Verfahren zur Verfügung, um Ihr Werk anzumelden.
Das Versenden eines Einschreibens an sich selbst
Eine Methode besteht darin, Ihr Drehbuch an sich selbst zu schicken, indem Sie den Umschlag versiegeln und ihn nie öffnen, da der Stempel als Beweis gelten soll, aber der rechtliche Wert dieses Verfahrens ist gering. Interessanterweise verfügt La Poste über die Möglichkeit, ein elektronisches Einschreiben zu versenden, das einen Computerbeweis darstellen könnte.
2. Die Hinterlegung bei einer Autorengesellschaft
Dies ist das am häufigsten verwendete Verfahren. Die Hinterlegung kann in digitaler Form, per Fernzugriff oder in physischer Form erfolgen. Für letzteres laden Sie einfach das Formular zum Ausdrucken herunter und die Gesellschaft schickt Ihnen direkt einen Umschlag, den Sie zurückschicken müssen. Es gibt verschiedene Autorengesellschaften mit unterschiedlichen Gebühren.
Die Société des Gens De Lettres (SGDL) bietet eine einfache Hinterlegung und eine Online-Hinterlegung an, die für vier Jahre gültig ist und einmal verlängert werden kann, wobei eine Gebühr von 45 Euro zu entrichten ist.
Die Société des Auteurs Compositeurs Dramatiques (SACD) bietet ebenfalls eine Hinterlegung für 15 Euro online an, die fünf Jahre lang gültig ist und verlängert werden kann.
Die Société Civile des Auteurs Multimédia (SCAM) bietet für dokumentarische Werke Gebühren an, die je nach Hinterleger und gewählter Dauer variieren.
Der Syndicat National des Auteurs et des Compositeurs (SNAC) bietet gegen eine Gebühr von 37 Euro eine Hinterlegung für fünf Jahre an.
Die Agence pour la Protection des Programmes (APP) ermöglicht die Hinterlegung von Software und Computerprogrammen.
3. Die Online-Einreichung oder E-Einreichung
Die Online-Einreichung (oder E-Einreichung) ist einfach und kostengünstig und ermöglicht die Online-Einreichung und -Zahlung direkt auf den Websites der Urheberrechtsgesellschaften, die diesen Service anbieten (wie z. B. die SACD).
4. Einen Soleau-Umschlag hinterlegen
Dieser doppelte Umschlag, der einfach beim INPI abgeholt werden kann, ermöglicht es, die Dokumente, die man schützen möchte, in den Umschlag zu stecken. Ihre Dokumente müssen also in doppelter Ausführung darin eingelegt werden (ein Exemplar in jedem Fach). Achten Sie darauf, dass Sie die Grenze von sieben Blättern im A4-Format nicht überschreiten. Es ist empfehlenswert, die Mappe bereits bei der Erstellung Ihrer Kreation zu verwenden. Sie kostet 15 € pro Stück und muss an das INPI zurückgeschickt werden.
5. Hinterlegung bei einem Notar oder Gerichtsvollzieher
Dieses recht kostspielige Verfahren ermöglicht einen zeitlich unbegrenzten Nachweis der Urheberschaft Ihres Werkes. Sofern die Hinterlegung nicht als Fälschung angesehen wird (was sehr selten vorkommt), ist sie unbestreitbar.